Bekanntgabe der Dienstnummer durch die Polizei
Juli/August 2026
Schnell kann es geht. Sehr schnell geht es meistens. Und plötzlich sieht man sie. Die rote Anhaltekelle eines Polizisten. Rechts ranfahren. Ausweiskontrolle. Ein kurzer Blick auf den Tacho lässt es klar werden. Man ist viel zu schnell unterwegs. Das wird teuer. Da gibt es nun verschiedene Reaktionen des Sünders.
Das Klügste wird wohl sein, nicht zu diskutieren und sein Fehlverhalten einzugestehen. Vielleicht kommt man dann mit einer Verwarnung davon. Bei höheren Geschwindigkeitsübertretungen wohl eher nicht mehr. Schon aus spezialpräventiven Gründen, um den Sünder durch Zahlung einer Geldstrafe dazu zu bewegen, künftig auf die Geschwindigkeit zu achten.
Andere Fahrer versuchen, das Messergebnis als unrichtig darzustellen. Das wird wohl in den seltensten Fällen erfolgreich sein. Dann kommt ein Organstrafmandat nicht mehr in Frage. Es gibt eine Anzeige und die Verwaltungsstrafbehörde führt das Verfahren durch. Dann wird sich zeigen, ob die Laserpistole geeicht war, wie der Einfallswinkel bei der Messung war etc. Oft kommt man damit um die Strafe nicht herum.
Manch ein Temposünder kommt auf die spitzfindige Idee, die Polizeibeamten aus dem Konzept bringen zu wollen, indem man um die Dienstnummern fragt. Instagram und Co zeigen es in Kurzvideos vor. Dass ein Fahrer das Recht auf Bekanntgabe der Dienstnummer hat, ist richtig. Aber aufgepasst! Er hat kein Recht darauf, die Dienstnummer schon am Anfang der Amtshandlung zu erfahren. Der Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass der Polizist die Dienstnummer dann nicht sofort bekanntgeben muss, wenn zu befürchten ist, dass die sofortige Bekanntgabe der Dienstnummer die Erfüllung der polizeilichen Pflichten erschweren würde. Ob eine Erschwerung zu befürchten ist, ist eine Frage des Einzelfalles und liegt damit letztlich im Ermessen des Polizisten. In einer Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof judiziert, dass eine Bekanntgabe der Dienstnummer nach 25 Minuten noch nicht zu spät ist, weil das konkrete Verhalten des Fahrers gezeigt hat, dass bei einer sofortigen Bekanntgabe mit Schwierigkeiten zu rechnen gewesen wären. Aber Achtung! Selbst wenn einer Fahrer mit einem Polizisten um die Dienstnummer diskutiert und dabei vielleicht noch Recht bekommt, ändert das nichts daran, dass er zu schnell gefahren ist und dafür eine Strafe bekommt.
Letztlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er mit seinen eigenen Übertretungen umgeht. Am günstigsten und sichersten wird es sein, die Geschwindigkeit einzuhalten. Und die Zeit, die man durch schnelles Fahren einzusparen glaubt, verliert man durch eine Polizeikontrolle und die nachfolgenden „Scherereien“ ohnehin um ein Vielfaches.
Rechtsanwältin Dr. Renate Palma