Arbeitsrecht (für arbeitgeber) sowie dienstrecht

 

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - z. B. Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Entgelt und Pflichten des Arbeitgebers.

Das Dienstrecht regelt das Dienstverhältnis von Bediensteten im öffentlichen Dienst (z. B. Beamte oder Vertragsbedienstete). Dazu gehören besondere Rechte und Pflichten, Dienstpflichten, Besoldung, Urlaub, Disziplinarmaßnahmen usw.
Da arbeitsrechtliche oder auch dienstrechtliche Streitigkeiten oft weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen haben, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung besonders wichtig. Eine anwaltliche Unterstützung hilft dabei vorbeugend klare Regelungen zu schaffen, Ansprüche durchzusetzen und ungerechtfertigte Forderung abzuwenden. Risiken zu vermeiden und sowohl außergerichtlich als auch gerichtliche Verfahren erfolgreich zu begleiten. Im Konfliktfall trägt eine fundierte rechtliche Vertretung und Beratung dazu bei, die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren.


OGH | 8 ObA 53/25i | 27.11.2025 | Urteile und Beschlüsse des OGH


Die Kündigung ist nur dann in den Betriebsverhältnissen gerechtfertigt, wenn im gesamten Betrieb gerade für den betroffenen Arbeitnehmer kein Bedarf mehr gegeben ist und schließlich dem Arbeitgeber auch durch keine andere soziale Maßnahme die Erhaltung des Arbeitsplatzes zuzumuten ist.[...]

 
 
 
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