Baurecht
Das öffentliche Baurecht als Teil des öffentlichen Rechts regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauwerken. Es umfasst insbesondere Vorschriften zu Baugenehmigungen, Bauverfahren, Bebauungsplänen sowie den technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen an Bauprojekten. Da das öffentliche Baurecht in Österreich überwiegend in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, unterscheiden sich die gesetzlichen Bestimmungen je nach Bundesland. Darüber hinaus regelt das private Baurecht die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren, Planern, Bauunternehmen und anderen Beteiligten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Bauvorhaben rechtskonform umzusetzen, Risiken zu minimieren und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden. Im Konfliktfall unterstützt eine anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowie bei Verfahren vor Behörden und Gerichten.
OGH | 4 Ob 200/24a | 25.11.2025 | Urteile und Beschlüsse des OGH