Baurecht

Das öffentliche Baurecht als Teil des öffentlichen Rechts regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauwerken. Es umfasst insbesondere Vorschriften zu Baugenehmigungen, Bauverfahren, Bebauungsplänen sowie den technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen an Bauprojekten. Da das öffentliche Baurecht in Österreich überwiegend in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, unterscheiden sich die gesetzlichen Bestimmungen je nach Bundesland. Darüber hinaus regelt das private Baurecht die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren, Planern, Bauunternehmen und anderen Beteiligten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Bauvorhaben rechtskonform umzusetzen, Risiken zu minimieren und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden. Im Konfliktfall unterstützt eine anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowie bei Verfahren vor Behörden und Gerichten.

 

OGH | 4 Ob 200/24a | 25.11.2025 | Urteile und Beschlüsse des OGH


Die Klägerin, die im Stahlhandel tätig ist, wurde vom beklagten Bauunternehmen im Jahr 2020 mit der Lieferung und Verlegung von Bewehrungsstahl für den Bau einer Wohnhausanlage beauftragt.


Sie begehrt mit ihrer Klage zusätzliches Entgelt aufgrund von erhöhten Einkaufspreisen. Nach Vertragsabschluss sei es aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 zu einer Verknappung des Baustahls am Weltmarkt gekommen. Die Folgen seien weit über die bereits bekannten und kalkulierbaren „Turbulenzen“ am Stahlmarkt hinausgegangen und hätten zu exorbitanten Preissteigerungen bis teilweise rund 200 % geführt. Da es sich dabei um ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis gehandelt habe, und die Parteien im Werkvertrag die Anwendung der ÖNORM B 2110 (idF 2013) vereinbart hätten, bestünde eine Möglichkeit zur Vertragsanpassung. Pkt 7.2.1 der ÖNORM B 2110 weise das Risiko der höheren Gewalt zur Gänze dem Auftraggeber zu.[...]




 
 
 
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