Gewährleistungsrecht

 


Das Gewährleistungsrecht regelt die Rechte und Ansprüche von Vertragspartnern, wenn eine Leistung nicht die vereinbarten oder gesetzlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Es kommt insbesondere bei Kauf-, Werk- und Bauverträgen zur Anwendung und betrifft die Behebung von Mängeln sowie die damit verbundenen Ansprüche der betroffenen Partei. Zu den wichtigsten Gewährleistungsbehelfen zählen die Verbesserung, der Austausch, die Preisminderung und die Vertragsauflösung unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine rechtzeitige Prüfung von Mängeln und Ansprüchen hilft dabei, rechtliche Nachteile zu vermeiden und bestehende Rechte wirksam durchzusetzen. Eine anwaltliche Beratung unterstützt bei der Beurteilung von Gewährleistungsfällen, der Vertragsgestaltung sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Ziel ist es, eine rechtssichere Lösung bei mangelhaften Leistungen und Vertragsstörungen zu erreichen.

 

OGH | 4 Ob 78/25m | 25.06.2025 | Urteile und Beschlüsse des OGH


Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns steht auch bei schadenersatzrechtlichem Verbesserungsanspruch zu
Die Klägerin führte im Auftrag des Beklagten eine Terrassensanierung durch, die aber verschiedene Mängel aufwies: So wurde ein Notüberlauf nicht hergestellt, die Bohrung wurde nicht ordnungsgemäß ausgeschäumt und der Ablauf wurde nicht den ÖNormen entsprechend ausgeführt.
Die Klägerin begehrte vom Beklagten den offenen Werklohn.
Der Beklagte wendete im Wesentlichen ein, der Werklohn sei aufgrund der vorliegenden Mängel noch nicht fällig.[...]

 
 
 
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