Immobilien-, Liegenschafts- und Grundverkehrsrecht

 

Das Immobilienrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Grundstücke und Gebäude – von deren Erwerb und Verkauf bis hin zu Nutzung, Vermietung, Verwaltung und Verwertung. Das Liegenschaftsrecht regelt insbesondere die Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Belastungen wie Dienstbarkeiten, Baurechte und Hypotheken. Das Grundverkehrsrecht enthält Vorschriften über den Erwerb und die Veräußerung bestimmter Grundstücke und sieht je nach Bundesland Genehmigungspflichten oder Beschränkungen vor. Es betrifft unter anderem den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie in bestimmten Fällen den Grundstückserwerb durch Ausländer. Diese Rechtsgebiete sorgen für Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen und helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung unterstützt dabei, Verträge rechtssicher zu gestalten und die eigenen Interessen bei allen Fragen rund um Immobilien und Liegenschaften zu wahren.

 

OGH | 3 Ob 77/26h | 23.06.2026 | Urteile und Beschlüsse des OGH


Tritt zwischen der Abgabe des Meistbots und der Erteilung des Zuschlags eine unvorhergesehene wesentliche Wertminderung am Versteigerungsobjekt ein, so kann der Ersteher die Aufhebung des Zuschlags verlangen. Der darauf gerichtete Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Versteigerungstermin gestellt werden.[...]


 
 
 
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