Schadenersatz- und Haftpflichtrecht

Das Schadenersatz- und Haftpflichtrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Schäden ersetzt werden müssen und wer für deren Folgen haftet. Es kommt unter anderem bei Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern, Vertragsverletzungen, Sachschäden oder Personenschäden zur Anwendung. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch sind in der Regel ein entstandener Schaden, ein haftungsbegründendes Verhalten sowie ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden. Das Haftpflichtrecht dient dazu, geschädigte Personen angemessen zu entschädigen und gleichzeitig die Rechte der verantwortlichen Parteien zu wahren. Eine anwaltliche Beratung unterstützt bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie bei Verhandlungen mit Versicherungen und anderen Beteiligten. Ziel ist es, eine rechtssichere und faire Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.


OGH | 4 Ob 115/24a | 11.04.2025 | Urteile und Beschlüsse des OGH


Schadenersatz für drei widerrechtliche gefällte Bäume durch Ersatzpflanzung
Die Klägerin begehrte von der beklagten Gemeinde Schadenersatz, weil diese eigenmächtig drei sogenannte Kopfweidenbäume habe fällen lassen, die sich am (allenfalls ersessenen) Grund der Klägerin befunden hätten. Dabei handelte es sich um Weidenbäume, die durch regelmäßigen Rückschnitt diesen besonderen Wuchs entwickeln, und die nach Ansicht der Klägerin Naturmonumente darstellten.
Die Beklagte bestritt den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach, weil die Bäume auf Gemeindegrund gestanden seien, und im Übrigen aufgrund ihres hohen Alters morsch und damit sowohl gefährlich als auch wertlos gewesen seien.[...]


 
 
 
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