Schadenersatz- und Haftpflichtrecht
Das Schadenersatz- und Haftpflichtrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Schäden ersetzt werden müssen und wer für deren Folgen haftet. Es kommt unter anderem bei Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern, Vertragsverletzungen, Sachschäden oder Personenschäden zur Anwendung. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch sind in der Regel ein entstandener Schaden, ein haftungsbegründendes Verhalten sowie ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden. Das Haftpflichtrecht dient dazu, geschädigte Personen angemessen zu entschädigen und gleichzeitig die Rechte der verantwortlichen Parteien zu wahren. Eine anwaltliche Beratung unterstützt bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie bei Verhandlungen mit Versicherungen und anderen Beteiligten. Ziel ist es, eine rechtssichere und faire Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.
OGH | 4 Ob 115/24a | 11.04.2025 | Urteile und Beschlüsse des OGH