Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und anderen Rechtsträgern. Es umfasst zahlreiche Bereiche wie Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht und weitere vermögensrechtliche Angelegenheiten. Im Mittelpunkt stehen die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung hilft dabei, Konflikte frühzeitig zu erkennen, Risiken zu vermeiden und sachgerechte Lösungen zu entwickeln. Eine anwaltliche Beratung unterstützt sowohl bei der Gestaltung rechtlicher Beziehungen als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Ziel ist es, individuelle Interessen rechtlich fundiert zu schützen und nachhaltige Lösungen zu schaffen.
OGH | 4 Ob 156/24f | 22.07.2025 | Urteile und Beschlüsse des OGH
Klarstellungen zum Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1489 1. Satz ABGB
Die Klägerin vertritt die Rechtsansicht, dass der Verkauf der Anteile der Republik Österreich an den Bundeswohnbaugesellschaften (darunter die sog BUWOG) im Jahr 2004 an ein „Österreich-Konsortium“ auf rechtswidrige und schuldhafte Handlungen ua des damaligen Finanzministers, der der erstbeklagten Republik zuzurechnen sei, und des damaligen (im Jahr 2008 verstorbenen) Landeshauptmanns der Zweitbeklagten zurückzuführen sei. Bei rechtskonformem Vorgehen hätte der Zuschlag den Bietergesellschaften aus dem Konzern der Klägerin erteilt werden müssen. Die Klägerin begehrt daher mit ihrer Klage vom 27.2.2020 als Gesamtrechtsnachfolgerin und Inkassozessionarin einen Teilschaden von 1 Mio EUR sA aus dem Titel des Schadenersatzes.[...]